Die Geschichte der AHV-Nummer

1948 wurde in der Schweiz die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) eingeführt. Gleichzeitig wurde die AHV-Nummer geschaffen, mit deren Hilfe jede versicherte Person eindeutig identifiziert werden konnte. 60 Jahre lang hat diese AHV-Nummer nun jeden Versicherten der AHV, der IV (Invalidenversicherung) und der EO (Erwerbsausfallentschädigung) und jeden Leistungsempfänger der Sozialkassen der Schweiz begleitet.

Ursprünglich hatte die AHV-Nummer 8-10 Stellen, die Stammnummer mit immer 8 Stellen und bei Bedarf - also wenn die Stammnummer nicht eindeutig war, wurde noch eine Ordnungszahl hinten angehängt. Gut 20 Jahre nach ihrer Einführung, bei etwa 8 Millionen zugeteilten AHV-Nummern, wurde die erste Reform notwendig: Die bestehenden Nummernkreise reichten nicht mehr aus, um weiterhin eine eindeutige Vergabe der Versichertennummern zu gewährleisten. Darüber hinaus bereitete der Schlüssel mit unterschiedlicher Länge (8-10 Stellen) der Datenverarbeitung, die noch in den Kinderschuhen steckte - einige Mühe.

Im Jahre 1972 wurde dann die 11-stellige AHV-Nummer eingeführt, wie wir sie heute - noch für kurze Zeit - kennen: Zusammengesetzt aus der 8-stelligen Stammnummer, der 2-stelligen Ordnungsnummer und einer einstelligen Prüfziffer.

Im Jahre 2008 gab es über 20 Millionen zugeteilte AHV-Nummern, jährlich kommen über 300'000 neue dazu. Dies war ein Grund für die 2. Reform der AHV-Nummer.

Die Grundlage für die AHV-Nummer bildet der Artikel 92a des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG). Auf diesem Artikel basiert sowohl die Bildung als auch die Verwendung der Versichertennummer. In Artikel 133 der AHV-Verordnung wird deren Zusammensetzung festgelegt. Artikel 134ff der Verordnung bestimmt, dass die Bildung und Zuteilung der Versichertennummer einzig durch die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf (ZAS) erfolgen darf.