Probleme und Schwachstellen der alten AHV-Nummer

Instabilität von Personendaten

Die alte AHV-Nummer verschlüsselt personenbezogene Daten, folglich erfordern Änderungen der Personendaten zwangsweise auch eine Korrektur der AHV-Nummer.

Bei der Zuteilung der AHV-Nummer wird der Nachname berücksichtigt, wie er in einem vorzulegenden amtlichen Dokument geschrieben ist. Insbesondere bei Ausländern besteht im Nachhinein ein hoher Korrekturbedarf.
Der häufigste Grund für die nachträgliche Änderung der AHV-Nummer ist die Namensänderung, meist durch eine Heirat entstanden.

Das Geburtsdatum sollte eigentlich eine stabile Information sein. - Leider nein. Insbesondere bei Ausländern kommt es gar nicht so selten vor, dass das Geburtsdatum nicht bekannt ist, falsch angegeben wird oder aus sonstigen Gründen nachträglich korrigiert werden muss.

Auch beim Geschlecht kommt es öfter zu Korrekturen, wenn bei weniger gebräuchlichen Vornamen oder bei nicht geschlechtsspezifischen Vornamen bei der Erfassung eine falsche Annahme getroffen wird. Auch die Fälle, in denen sich das Geschlecht offiziell ändert nehmen zu.

Ein weiterer häufiger Grund für die Korrektur einer AHV-Nummer ist die Änderung der Nationalität. In der Regel handelt es sich hier um Einbürgerungen.

Alles in allem kann aus heutiger Sicht festgestellt werden, dass Personendaten viel zu instabil sind, um daraus einen lebenslang gültigen Schlüssel abzuleiten.

Verkettung von AHV-Nummern

Eine bestehende AHV-Nummer kann nicht einfach rückwirkend geändert werden. Bei Korrekturen/Änderungen wird zunächst eine neue AHV-Nummer vergeben und dann wird die vorherige AHV-Nummer mit der neuen verknüpft. - Im günstigsten Fall, denn manchmal ist gar nicht bekannt, dass für einen Versicherten noch eine andere AHV-Nummer existiert. Sehr mühsam wird es, wenn sich so eine Verknüpfung im Nachhinein als falsch herausstellt und wieder rückgängig gemacht werden muss.

Die Statistik zeigt, dass 40 Prozent aller AHV-Nummern mit mindestens einer zweiten AHV-Nummer verkettet sind.

Datenschutz

Die Verwendung eines Schlüssels, der den Rückschluss auf die Person zulässt, ist aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten grundsätzlich problematisch und aus heutiger Sicht nicht mehr zulässig. Es besteht hier also Handlungsbedarf. Da die AHV-Nummer sehr weit verbreitet ist und sowieso eine Reform ansteht, hat der Datenschutzbeauftragte darauf verzichtet, einen sofortigen Systemwechsel zu verlangen. Für die zukünftige Versichertennummer verlangt er jedoch explizit, dass keinerlei Rückschlüsse mehr auf die Person des Versicherten möglich sein dürfen.

Überlauf der Nummernkreise

In 25% der Fälle ist die Stammnummer, die auf den Personendaten aufbaut, alleine nicht eindeutig. In diesen Fällen braucht es also die Ordnungsnummer, um die Eindeutigkeit künstlich herzustellen.

Die Ordnungsnummer besteht aus 2 Stellen. Man könnte meinen, dass sich damit 100 Fälle unterscheiden lassen (0-99). Leider ist dem nicht so. Die Ordnungsnummer unterscheidet auch zwischen Schweizern und Ausländern. Dann sind nur Werte zugelassen, bei denen die auf Modulo-11 basierende Prüfziffer nicht 2-stellig wird. Fazit: Es können maximal 29 Versicherte mit identischer Stammnummer über die Ordnungsnummer eindeutig gemacht werden. Diese Limite wurde bereits vereinzelt erreicht.

Jahr-2007-Problem

Das Geburtsjahr wird in der AHV-Nummer als 2-stellige Zahl verschlüsselt. Weiser Voraussicht oder einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken, dass daraus nicht bereits zur Jahrtausendwende ein Problem entstanden ist. Der Grund ist folgender: Am 1. April 1972 wechselte die AHV-Nummer von 8-10 Stellen auf 11 Stellen. Damals wurde darauf geachtet, dass nur erwerbstätige Personen eine 11-stellige Nummer erhielten, nicht jedoch Rentner. Somit kann heute davon ausgegangen werden, dass Personen, welche eine gültige AHVNummer mit weniger als 11 Stellen haben, vor dem Jahr 1907 geboren sein müssen. Bisher konnte also anhand der Anzahl Stellen der AHV-Nummer jederzeit festgestellt werden, ob es sich bei Geburtsjahr '02' um eine 1902 oder 2002 geborene Person handelt. Erstere hat eine 8-stellige und letztere eine 11-stellige AHV-Nummer. Dieses Unterscheidungselement ist nun aber seit dem Jahre 2007 nicht mehr gegeben. Bei Geburtsjahr '07' kann nicht mehr gesagt werden, ob es sich um 1907 oder 2007 handelt.

Internationaler Austausch

Das Schweizer System eines personenbezogenen Schlüssels mit allen beschriebenen Änderungswahrscheinlichkeiten ist einzigartig in Europa. Die Sozialversicherungsnummern aller anderen Länder bleiben ein versicherten-Leben lang ohne Änderungen bestehen. Dies stellt ein besonderes Problem im Datenaustausch zu ausländischen Sozialversicherungspartnern dar.